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  29. März 1930
Scheitern der Großen Koalition.
Brünings Präsidialkabinett

Kanzler Brünning mit seinem Reichsminister Groener.

Der 27. März 1930 bildet eine tiefe Zäsur in der Geschichte der Weimarer Republik. Im Rückblick gibt es keinen Zweifel daran, dass mit dem Scheitern der großen Koalition eine Phase der relativen Stabilität zu Ende ging. Die Auflösungserscheinungen der Weimarer Republik begannen.
Dabei war der Auslöser für den Bruch der Koalition vergleichsweise unwichtig gewesen: Im Streit um die Reform der Arbeitslosenversicherung, die den Ansprüchen der über drei Millionen Arbeitslosen nicht mehr nachkommen konnte, wollte die SPD die Beiträge erhöhen, um die Leistungen aufrecht zu erhalten, der Koalitionspartner DVP aber die Leistungen abbauen. Keine Seite zeigte sich bereit, weiterhin Parteiinteressen zurückzustellen; die Kompromissfähigkeit war erschöpft. Obwohl sich die Kabinettsmitglieder darüber im klaren waren, dass es mit den Mehrheitsverhältnissen im Reichstag nicht möglich sei, eine andere parlamentarische Mehrheitsregierung zu bilden, reichte die Regierung Müller am 27. März ihren Rücktritt ein. Der ehemalige Finanzminister Rudolf Hilferding (SPD) kommentierte: "Es ist nicht gut, aus Angst vor dem Tode Selbstmord zu verüben."
Reichspräsident Paul von Hindenburg hatte den Machtwechsel schon vorbereitet. Er war entschlossen, die Sozialdemokraten von der Macht auszuschließen. Nachdem die Regierung unter dem Sozialdemokraten Hermann Müller selbst das Handtuch geworfen hatte, konnte er jetzt am 29. März seinen Kandidaten zum Reichskanzler machen. Heinrich Brüning (Zentrum) war ein Mann, an dessen nationaler Gesinnung niemand zweifeln durfte, tatsächlich stand ihm das Kaiserreich näher als Weimar.
Diese Regierung musste jederzeit mit einer Abstimmungsniederlage im Reichstag rechnen, da es für sie nur eine unsichere Mehrheit im Parlament gab. Der Reichspräsident hatte aber Brüning zugesagt, er könne im Zweifelsfall von Notverordnungen nach Artikel 48 Gebrauch machen. Im Juli kam es zur ersten parlamentarischen Kraftprobe, die ungünstig für die Regierung ausging. Der Reichstag lehnte eine Vorlage der Regierung zur Sanierung der Staatsfinanzen ab, woraufhin Brüning von Hindenburg die Vollmacht erhielt, die Maßnahmen per Notverordnung durchzusetzen und im Falle des Einspruchs, den Reichstag aufzulösen. Dies geschah am 14. September 1930. Fortan regierte Brüning mit Hilfe des Artikels 48 gegen die Opposition der Linken (KPD) und extremen Rechten (DNVP, NSDAP).
Der Geist der Verfassung von Weimar war gebrochen und das Regime der Präsidialregierung geboren, das Brüning während seiner ganzen Zeit als Kanzler nicht mehr dem Parlament gegenüber verantwortlich machte, sondern ihn ganz von dem Vertrauen abhängig machte, das Hindenburg in ihn hatte.
Literatur:
Heinrich August Winkler: Weimar 1918-1933. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie. Beck, München 1993.
A.L. Mannes: Heinrich Brüning. Leben, Wirken, Schicksal. Olzog, München 1999.




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