Über die Herkunft der Grafen von Berg und die frühe Geschichte dieses Geschlechts sind in jüngster Zeit neue Thesen veröffentlicht worden. Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass das Geschlecht seinen Ursprung auf dem linken Rheinufer an der mittleren Erft hatte, und dass es nicht im Gegensatz zu den Kölner Erzbischöfen, sondern im Bunde mit ihnen seine Herrschaft aufgebaut hat. Als ein nicht unwichtiger Hinweis darauf mag angesehen werden, dass die Bergischen Grafen in dem Jahrhundert zwischen 1130 und 1225 von insgesamt zwölf Erzbischöfen nicht weniger als sechs gestellt haben.
Der Anschluss an die Grafschaft brachte ohne Zweifel auch eine Vergrößerung der Siedlung an der Düsselmündung mit sich, wenn auch nur wenig aus dem ersten Jahrhundert der bergischen Herrschaft bekannt ist. Selbst die Erhebung der Düsseldorfer Kirche zur selbständigen Pfarrkirche ist nicht einwandfrei überliefert. Dies soll 1206 geschehen sein. Diese Jahreszahl wird aber erst in Aufzeichnungen des 17. Jahrhunderts genannt, aus inneren Gründen braucht aber nicht an ihrer Richtigkeit gezweifelt zu werden.
Ein Zeichen des Aufblühens Düsseldorfs ist, dass 1263 die Gräfin Margareta von Berg mit ihrem ältesten Sohn Adolf drei Düsseldorfer Einwohnern erblich das Fähramt zwischen Düsseldorf und Neuss verlieh. Dies lässt darauf schließen, dass der Ort bereits eine gewisse Bedeutung als Übergangs- und Durchgangsstelle für den Handel zwischen dem rechten und dem linken Rheinufer besaß, die ihn aus der Reihe der übrigen Besitzungen des Grafen am Rhein heraushob. Zu den Abgaben, welche die Fährschiffer zu leisten hatten, gehörte u.a. die Zahlung von drei Schilling zur Beleuchtung der Kapelle in Holthausen (das ist der Holteshof in Stockum).
Die wachsende Bedeutung der Grafschaft Berg, die dem Dorf an der Düssel eine Pfarrkirche und eine Fährverbindung nach Neuss bescherte, hatte aber auch zur Folge, dass von nun an Düsseldorf auf Gedeih und Verderb mit den Grafen und ihrem Schicksal verbunden war.
In die ständigen Kämpfe der rheinischen Großen um die Vorherrschaft am Rhein, nach dem Zusammenbruch der staufischen Herrschaft, waren auch die bergischen Grafen verwickelt.
Als ein Teil dieser Auseinandersetzungen ist auch der Streit um das Erbe der Herzöge von Limburg (an der Maas) anzusehen. Als dort Herzog Walram als letzter männlicher Spross der älteren Linie 1280 starb, erhob Graf Adolf von Berg als Vertreter der jüngeren Linie und nächster männlicher Verwandter Anspruch auf das verwaiste Gebiet. Da er allein aber seine Ansprüche gegen die mächtigeren Interessenten, besonders den Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg, nicht hätte durchsetzen können, übertrug er sie an den mächtigsten Gegenspieler des Erzbischofs, an den Herzog Johann von Brabant. Gegen diesen wandte sich der Erzbischof, um ihm den Machtzuwachs nicht zufallen zu lassen. Damit drängte er aber wieder einige andere Fürsten und die Bürger der Stadt Köln auf die Seite des Brabanters. So entstanden allmählich zwei mächtige Koalitionen, an denen fast alle rheinischen Fürsten beteiligt waren. Die schweren Kämpfe zogen sich jahrelang hin. Die Entscheidung fiel am 5. Juni 1288 in einer der blutigsten Schlachten des Mittelalters auf der Heide bei Worringen. Die Partei der Brabant und Berg siegte, wobei die Aufgebote der Kölner Bürger und der bergischen Bauern den Ausschlag gaben. Siegfried von Westerburg geriet in die Gefangenschaft des Grafen von Berg und wurde nach Schloss Burg gebracht. Der Traum eines niederrheinischen Großstaates unter dem Kölner Krummstab war ausgeträumt. Über ein halbes Jahrtausend, bis zur Französischen Revolution, blieb das Rheinland aufgesplittert in eine Reihe etwa gleich großer Kleinstaaten. Zu einer dauerhaften Großstaatbildung am Niederhein ist es nicht mehr gekommen. Das ist die große Bedeutung dieser Schlacht für die allgemeine Geschichte im deutschen Westen. Für die Geschichte von Düsseldorf besonders wichtig wurden aber die Stadtrechte, die der Graf zwei Monate später dem Dorf an der Düsselmündung verlieh.
aus: Hugo Weidenhaupt. Kleine Geschichte der Stadt Düsseldorf. Düsseldorf 1979,S. 23f
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